Beitragsordnung OK e.V.

OK-Beitragsordnung

Beitragsordnung des Offspace Kaisitz e.V.

Leipzig, den 18.04.2022

§ 1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung
der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits
geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) Die festgesetzten Beträge werden zum 15. Januar des jeweiligen Jahres erhoben,
in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann
auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(2) Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung.

§ 3 Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird auf 50€ pro Jahr festgelegt.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder ist ab einem Mindestbeitrag
von 50€ frei wählbar.
(3) Die Ehrenmitgliedschaft ist kostenfrei.

§ 4 Aufnahmegebühr und Beiträge
(1) Die (einmalige) Aufnahmegebühr wird auf 25 € festgesetzt.
(2) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet
über die Einstufung individuell im Einzelfall.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben, etwa von Ermäßigungsgründen, sind dem
Verein schnellstmöglich mitzuteilen. (4) Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens
15.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

§ 5 Vereinskonto
Die Zahlung erfolgt auf das folgende Konto:
Bank: Volks- und Raiffeisenbank Meissen Großenhain
IBAN: DE32 8509 5004 7917 6110 03
BIC: GENODEF1MEI

Leipzig, 18. April 2022